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für Ihr Digitalisierungsprojekt sichern!
Wer wird gefördert?
Um an dem Förderprogramm teilnehmen zu können, müssen Sie ein paar Kritierien erfüllen. Diese listen wir Ihnen im Folgenden auf:
Nicht antragsberechtigt / förderfähig sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä., Freie Berufe nach § 18 EStG, Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine, Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm „go-digital“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Digitalisierungs-Projekte von kleinen und mittelständischen Unternehmen.
neb | Die Mittelstandsberatung ist ein autorisiertes Unternehmen und wir bieten folgende förderfähige Module an:
Wie hoch ist die Förderung?
des gesamten Projektvolumens
maximales Projektvolumen
maximaler Förderzuschuss
Wie funktioniert die Förderung?
Schritt 1
Bedarfsanalyse
Gemeinsam besprechen und definieren wir die konkreten Aufgabenstellungen für Ihr Digitalisierungs-Projekt.
Schritt 2
Fördermittel-Prüfung
Wir prüfen für Sie kostenlos welche Fördermittel im Bezug auf Ihr Vorhaben in Anspruch genommen werden können. Auf Basis unserer Erfahrungen sind regelmäßig bis zu 50% nicht rückzahlbarer Zuschüsse möglich.
Schritt 2
Schritt 3
Beantragung Fördermittel
Wir übernehmen die Antragstellung beim Projektträger (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) sowie die Kommunikation mit dem zuständigen Verwaltungsunternehmen.
Schritt 4
Einholung der Fördermittel
Wir rechnen mit dem Förderinstitut ab und Sie zahlen lediglich Ihren Eigenanteil, welcher die Hälfte des Projektvolumes umfasst. Hierbei ist keine Vorfinanzierung der Förderung notwendig.
Schritt 4