Liquiditätsbeschaffung, Fortbestehens- und Fortführungsprognose – neben der Zahlungsunfähigkeit (§17 Inso) besteht für viele Unternehmen auch das Risiko einer Insolvenzantragspflicht und -verschleppung wegen Überschuldung (§19 InsO). Wir beraten Sie professionell, ob Sie dies betrifft und erarbeiten im Bedarfsfall ein Konzept zur Abwendung dieser Insolvenzantragspflichten. Hierzu zählen sowohl operative Maßnahmen sowie Konzepte zur Kapitalbeschaffung in der Krise. Unser breites Netzwerk zu Banken, Finanzdienstleistern und spezialisierten Rechtsanwälten deckt hier oft ungeahnte Möglichkeiten auf!