Corona-Krise – Hilfen für Unternehmen
Fragen Sie sich aktuell wie Sie Ihren Lebensunterhalt, Ihre Mitarbeiter und die laufenden Fixkosten Ihres Unternehmens zahlen sollen, wenn Sie Ihr Geschäft schließen müssen oder der Umsatz stark einbricht?
Damit stehen Sie nicht alleine da!
Die deutsche Bundesregierung hat „Milliardenhilfen“ für die Wirtschaft versprochen.
Dazu zählen:
1. Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld
2. Verbilligte KfW-Förderdarlehen
3. Steuerliche Liquiditätshilfen
Ab sofort können KfW-Kredite aufgrund der Corona-Krise (COVID-19) beantragt werden. Die Beantragung erfolgt, wie bisher, über die Hausbank. Darüberhinaus ist zu beachten, dass die Banken zwar eine Haftungsfreistellung von der KfW für die Darlehen erhalten, aber keineswegs die Regeln für die Kreditwürdigkeit der Unternehmen gelockert wurden.
Für Sie als Unternehmer oder Selbstständigen heißt das, dass nur Kredite bis zu einer Höhe vergeben werden können, die auch rückzahlbar sind. Außerdem gelten für die Vergabe nach wie vor die Kreditwürdigkeitsregelungen der Banken (Rating). Daher ist es wichtig alle notwendigen Unterlagen jetzt zeitnah aufzubereiten. Unternehmen, die am schnellsten reagieren, werden rechtzeitig die notwendigen Mittel zur Unternehmenssicherung erhalten.
Für Unternehmen, die im Bearbeitungsstau der Banken hängen kann es zu spät sein.
Stellen Sie daher jetzt mindestens folgenden Unterlagen zusammen:
– Die letzten beiden Jahresabschlüsse
– BWA per 12/2019
– Aktuelle BWA
– Liquiditätsplanung für 2 Jahre
Gerne können wir Sie bei der Beantragung von Hilfen unterstützen. Bereits jetzt haben sich aktive Unternehmen an uns gewandt. Daran erkennen wir den dringenden Handlungsbedarf. Gerne helfen wir auch Ihnen schnellstmöglich!
Melden Sie sich unverbindlich bei uns via E-Mail (backoffice@neb-msb.de) oder via Kommentar!
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